Fachdokumentationen

 

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 

Das Berichtsheft ist als Dokument ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Der Auszubildende ist dazu verpflichtet, es zu führen. Das Führen des Berichtsheftes ist im eigenen Interesse. In ihm wird dokumentiert, was alles gelernt wurde und welches Wissen und Können dazu erforderlich war. Der Ausbildungsvertrieb ist dazu verpflichtet, die Zeit zum Ausfüllen zu geben. Zum anderen stellt er kostenfrei die Formulare für das Berichtsheft zur Verfügung.

Eine regelmäßige Bearbeitung dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit, sondern erspart auf lange Sicht viel Zeit. Der Ausbildungsbetrieb sollte das Berichtsheft ebenfalls regelmäßig kontrollieren und unterschreiben, sprich wöchentlich. Vorteil von einem zeitnahen Eintrag ist auch, dass man sich noch an Kleinigkeiten erinnert, die man später eventuell vergisst. Und es ist außerdem angenehmer, ein Berichtsheft regelmäßig zu führen als in einem Stück viele Einträge zu schreiben.

Das Berichtsheft ist Grundlage für die Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung. In kurzen und prägnanten Sätzen sollte hier der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung dokumentiert werden. Dazu gehört neben den Tätigkeiten im Betrieb auch der Berufsschulunterricht. Im Rahmen der Beschreibungen sollten auch neue Fachbegriffe benutzt werden. Auch die Beschreibung von Fehlern und wie man sie vermeiden kann, gehört hier hinein.

Das Berichtsheft wird bei der Zwischenprüfung und bei der Abschlussprüfung den Prüfern vorgelegt. Das Fehlen eines ordnungsgemäß geführten schriftlichen Ausbildungsnachweises führt zum Prüfungssausschluss. Das Berichtsheft wird nicht benotet, gehört aber zum ersten Eindruck, den sich der Prüfer macht.

 

Diese Vorlagen sind nur für die eigene Verwendung und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Sie dienen ausschließlich der Anregung und Hilfestellung und sollen nicht Eure Faulheit unterstützen.